Stand Oktober 2023

Die dargestellte Systematik betrifft Bewohner*innen, die Mitglied von „gesetzlichen Pflegeversicherungen“ sind.

Für Mitgliedern bei „privaten Pflegeversicherungen“ entfällt die Berechnung des „einrichtungseinheitlichen Eigenanteils an Pflege und Betreuung“. Im Gegenzug erfolgt die Berechnung des gesamten „Entgeltes für allgemeine Pflege- und Betreuungsleistungen“ sowie des Entgeltes für „zusätzliche Betreuungsleistungen“. Nach Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse durch den Versicherten erfolgt die Erstattung der monatlichen Pflegepauschale sowie des Entgeltes für „zusätzliche Betreuungsleistungen“. Dadurch ist gewährleistet, dass auch privat versicherte Bewohner lediglich den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil am Entgelt für allgemeine Pflege- und Betreuungsleistungen“ zu tragen haben.

Download der Preisliste

KL_DP_ab_01.10.23